Ich möcht Euch etwas aus der Geschichte des Müllerschen Gasthauses berichten. bzw. darüber, mit welchen Schwierigkeiten es seinerzeit zu kämpfen hatte. 

Um das Jahr 1899 bestanden in Hausen zwei anscheinend gut gehende Wirtschaften, die eine - die "Bierbrauerei Müller" (das Gasthaus Krone, die nachweislich schon seit 1693 im Besitz der Familie Müller ist) die andere - das "Schmittsche Gasthaus" (Beckenschneider, das um das Jahr 1800 in den Besitz von Georg Schmitt gelangt ist). 

Zu dieser Zeit gab es außer den beiden Gastwirtschaften noch eine Flaschenbierhandlung, und zwar die des Georg Kraus (alte Hausnummer 99) der schon des Öfteren einen Antrag auf eine Schankgenehmigung zur Errichtung einer weiteren Wirtschaft erfolglos beim Königlichen Bezirksamt in Forchheim gestellt hat.

Das alte Bauerndorf Hausen zählte zu dieser Zeit ca. 110 Haushaltungen mit über 600 Einwohner. Der Jährliche Bierausstoß beider Wirtschaften betrug zu dieser Zeit "nahe zu 800 HL". Nimmt man rechnerisch zur Grundlage, dass von 800 Einwohnern ca. 500 "Alte, Frauen, und Kinder" gewesen sein dürften, so liegt der Bierkonsum pro ausgewachsenen Mann jährlich bei 260 Liter in den beiden Wirtschaften. Nicht mitgerechnet ist, was zusätzlich bei der Flaschenbierhandlung Kraus noch bezogen wurde.

Die nun folgende Geschichte zur Entstehung des "Müllerschen Gasthauses" in Hausen verdeutlicht uns, mit welchen Schwierigkeiten es damals verbunden war, eine Schankkonzession zu erhalten und eine Gastwirtschaft zu betreiben.

Unsere Geschichte erzählt von Johann Müller geb. am 25.04.1876 in Hausen, alte Hausnummer 53 jetzige Bauerngasse Nr. 5 (Melchiorsheiner) und seiner Ehefrau Maria Kagerer geb. 05.04.1870 zu Unterlichtenwald. Laut den alten Dokumenten war es schon seit seiner Kindheit Johann Müllers Traum, im Gastronomiegewerbe tätig zu sein. Nach Beendigung seiner Militärzeit trat er als Kellner in verschiedenen größeren Brauerein und Gastwirtschaften in bedeutenden Städten ein und erwarb sich überall beste Zeugnisse. Da seine Frau eine tüchtige Köchin war und ebenfalls in vielen Städten Deutschlands tätig war, standen auch Ihr beste Zeugnisse in Bezug auf Ihre Berufstätigkeit und auch in "sittlicher Gebote" zu.

Im Jahre 1896 wurde die "Schmittsche Gastwirtschaft" (heute das ehem. Gasthaus Beckenschneider) an den " Ökonom Johann Müller" von Hausen verpachtet. (Die Gründe für eine Verpachtung der gutgehenden Wirtschaft sind uns nicht bekannt, weil der Verpächter Georg Schmitt zu diesem Zeitpunkt erst 54 Jahre alt war. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es aus gesundheitlichen Gründen war, da dieser ein Jahr später starb.) Der Ökonom Johann Müller pachtete also am 01. 10. 1896 die mit Krämereirecht versehene Schmittsche Wirtschaft, die vertraglich auf 6 Jahre ausgelegt war, und er entwickelte sich in den darauf folgenden Jahren zu einem beliebten und allseits geschätzten Gastwirt.( Außer der Gastwirtschaft beinhaltete der Pachtvertrag noch einige Wiesen und Äcker sowie einen Garten.)

Bis in das Jahr 1898 verlief alles in bester Ordnung. Doch eines Tages kamen der Gastwirt Johann Müller und die Verpächterin, die Witwe des Georg Schmitt, Katharina Schmitt wegen eines Streuhandels in Streit, der beim hiesigen Amtsgerichte zu ungunsten der Katharina Schmitt endete. (Streuhandel ist vermutlich ein Handel um das Viehfutter) Wie man sich vorstellen kann war das Verhältnis der beiden seither stark belastet, so dass die Katherina Schmitt keinen Fuß mehr in die Gaststube des Johann Müller setzte. Darauf kündigte Johann Müller seinen Pachtvertrag. Stattdessen reichte er im März des Jahres 1899 einen Bauplan zur Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Scheune und Stallung auf der Plan Nummer 22 in Hausen ein (alte Hausnummer 113, heute Heroldsbacher Straße, wo sich momentan noch die Drogerie "Schlecker" befindet). Der eingereichte Bauplan sah alles vor, was man zu damaliger Zeit zum Betreiben einer Schankstatt benötigte.

Und dann gab es selbstverständlich noch Neider und Konkurrenz:

Auch der Flaschenbierhändler Georg Kraus sah seinerzeit ein Bedürfnis für eine "dritte Wirtschaft" in der Gemeinde gegeben, da er ja nach eigenen Angaben 130 - 140 HL Bier jährlich verkaufe, und außerdem an gewissen Tagen (Kirchweih, Fastnacht, Vereinstagen,...) eine öffentliche Schankgenehmigung bekommen hatte, da die Kapazität der beiden vorhandenen Wirtschaften nicht mehr ausreichend waren. Am 4. April 1899 stellte also der Flaschenbierhändler und Bauer Georg Kraus beim Bürgermeister Zenk (alte Hausnummer 41) persönlich einen Antrag und berichtet von sich selbst:

"Ich bin am 6. September 1841 geboren, besitze hier ein Anwesen mit sehr geräumigem Wohnhause an der Straße nach Baiersdorf, auf welchen ich bereits 10 Jahre den Flaschenbierhandel betreibe, ohne mir jemals einen Verweis oder von Strafe wegen unberechtigten Ausschanke zu Schulden kommen zu lassen. In den vorhergehenden Jahren betrug mein Bierausschank jährlich ca. 50 HL, jetzt beträgt er 130 bis 140 HL jährlich. Ich habe seiner Zeit die Feldzüge von 1866 und 1870 mitgemacht und bin im Besitze von 4 Ehrenzeichen. Schon vor 2 Jahren habe ich eine Bitte um Erlaubnis zum Betriebe einer Bierwirtschaft eingereicht, welche jedoch ohne Erfolg war"

Das Gesuch des Georg Krauß wurde vom damaligen Gemeinderat bejaht, da der Gesuchsteller das Gewerbe "nicht zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spieles, der Hehlerei und der Unsittlichkeiten missbrauchen werde". Dieses Gesuch wurde aber kurzerhand vom Kgl. Bezirksamte wegen der "Bedürfnisfrage" abgelehnt, mit dem Vermerk, der Antragssteller hätte einen Nachweis des Bierverbrauchs durch Vorlage seiner Bücher und einer einfachen Planskizze seines Wohnhauses vorlegen müssen. (unter der Bedürfnisfrage versteht man, ob die im Ort vorhandenen Gasthäuser zur Abdeckung der Bedürfnisse in Sachen Geselligkeit und Veranstaltungen wie z.B. Vereinsversammlung, Fronleichnam, Fasching, Kirchweih..... ausreichend waren.)  

Darauf hin nahm der Flaschenbierhändler Georg Kraus sein Gesuch zurück, behielt sich aber vor, falls ein anderer Gesuchsteller in gleicher Sache um eine Wirtshauskonzession anhalten sollte, dass auch fragliches Gesuch zurückzuweisen, und er als erster Gesuchsteller jedem anderen vorgezogen werden solle.

Nun wieder zurück zu unserem Johann Müller:

Nach der Kündigung des Pachtvertrags der "Schmittschen Wirtschaft" seitens Johann Müller, errichtete er in seinem neu erbauten Wohnhaus ebenfalls eine Flaschenbierhandlung. Da er wohl ein recht beliebter Wirt im Dorf gewesen zu sein scheint, und nachdem ihm seine ganzen Kunden (fast alle getreue Stammkunden der Schmittschen Wirtschaft) ermutigt, ja fast schon genötigt haben, eine eigene Schankstatt zu errichten, setzte er dieses Vorhaben in die Tat um.

So stellte Johann Müller am 22.10.1899 über die Gemeinde an das Kgl. Bezirksamt Forchheim die Bitte um eine Conzession zum Betriebe einer Bierwirtschaft in Hausen.

Am 7.11.1899 behandelte der damalige Gemeinderat das Gesuch und reichte es zustimmend an das Kgl. Bezirksamt Forchheim weiter. Am gleichen Tage legte bei der Gemeinde Hausen als Vertreter der "Schmittschen Erben", der Lehrer (später Hochschullehrer) Karl Bösenecker, Schwiegersohn der Katharina Schmitt, Protest gegen die Errichtung einer dritten Gastwirtschaft in Hausen ein.

Er stellte eine Liste mit verschiedenen Punkten gegen die "Bedürfnisfrage" zusammen. Seiner Meinung nach wäre keine dritte Wirtschaft nötig, weil:

  1. Die Einwohnerzahl sich seit Jahren in gleichen Grenzen bewegt hat
  2. Es in den letzten Jahren keine Industriellen Anlagen oder Neubauten entstanden sind
  3. die zwei bestehenden Wirtschaften dem Bedürfnis immer vollauf genügt haben
  4. dass die Gemeindeverwaltung bereits in früheren Fällen die "Bedürfnisfrage" bejahte (Saamsche und Güthleinsche Wirtschaft), wobei damals aber noch keine Flaschenbierhandlung vorhanden war und die beiden Wirtschaften ihren Betrieb wegen schlechten Geschäfts wieder einstellen mussten.

Anhand dieser aufgezählten Gründe stellte er den Antrag, das Gesuch des Johann Müllers zu verneinen. (Zu den beiden eben genannten Wirtschaften "Saamsche und Güthleinsche" müssen noch Nachforschungen betrieben werden)

Da aber der Gemeinderat den Antrag des Vertreters der "Schmittschen Erben" nicht an das Kgl. Bezirksamt weiterleitete, (Wahrscheinlich waren dafür persönliche Gründe ausschlaggebend, da ein "Ortsfremder" mit solchen Behauptungen daherkommt, die er niemals selbst erlebt hat) gab es mehrmals die Aufforderung an die Gemeinde den Protest des Karl Bösenecker weiterzuleiten, nachdem dieser schon mehrmals beim Kgl. Bezirksamte bzgl. einer Stellungnahme nachgefragt hatte.

Man kann aufgrund dieses Einspruches vermuten, dass es sich um eine "Retoure" der Katharina Schmitt handeln könnte, da ihr Schwiegersohn ja überhaupt keine Kenntnis über die beiden früher bestehenden Gastwirtschaften in Hausen haben konnte und auch nicht ob die zwei bestehenden Wirtschaften dem "Bedürfnis" immer vollauf genügt haben.

Zu erwähnen wäre auch noch, dass das Gasthaus "Bierbrauerei Müller" (Krone) sich absolut neutral verhält und es keinerlei Hinweise auf eine rege Beteiligung zwischen den streitbaren Parteien gibt.

Am 21.11.1899 kam die Ablehnung des Antrages auf eine Schankkonzession von Johann Müller durch das Kgl. Amtsgericht mit der Begründung, dass derzeit kein Bedürfnis auf eine dritte Gastwirtschaft vorhanden ist, wie auch schon dem Flaschenbierhändler Krauß mitgeteilt worden sei. Aus Gründen der Kostenersparnis wird eine Empfehlung zum Rückzug des Gesuches ausgesprochen.

Aber Johann Müller blieb hartnäckig und die Gemeinde Hausen teilte am 24.11.1899 dem Kgl Bezirksamt Forchheim mit, das Müller sein Gesuch nicht zurückziehen wolle und das Krauß seinen Konzessionsantrag nur aus dem Grund, dass er sein Gebäude vollständig hätte umbauen müssen, zurückgezogen hat. Johann Müller hingegen hatte sein neu erbautes Haus dagegen schon auf einen Wirtschaftsbetrieb ausgelegt.

Auf Grund des Einspruches von Johann Müller musste der Hausener Gemeinderat am 30.11.1899 Stellung in Bezug auf vorhandene Räumlichkeiten, Feuerpolizeilichen Bauordnunsgweisungen, Einhaltung der Sittlichkeit und den Leumund des Antragstellers und seiner Ehefrau nehmen. Es wurden also Strafregisterauszüge über Johann Müller und seiner Ehefrau Maria Müller geb. Kagerer in Unterlichtenbach / Verwaltungsbezirk Regensburg angefordert und begutachtet.

Am 23 Dezember 1899 wurde die Gendarmeriebrigade Forchheim beauftragt, (vermutlich vom kgl. Bezirksamt Forchheim) folgende Punkte in Hausen, in Bezug auf das Müllersche Gesuch in Erfahrung zu bringen: 

  1. Ob es stimmt, dass die beiden vorhandenen Wirtschaften für die zusprechenden Gäste nicht ausreichen.
  2. Ob überhaupt ein Bedürfnis nach einer dritten Wirtschaft in Hausen besteht.
  3. Wie groß der jährliche Bierverbrauch der beiden Wirte und der beiden Flaschenbierhändler ist.
  4. Ob es nicht vorwiegend persönliche Gründe sind, welche die Gemeindeangehöhrigen zum Eintreten für das Gesuch des Johann Müller sind.

Die Gendarmeriebrigade Forchheim kam zu folgendem Ergebnis: 

  1. Die Lokalitäten der beiden Wirtschaften waren immer ausreichend, nur bei außerordentlichen Anlässen waren die unteren Lokalitäten so voll, dass die in beiden Wirtschaften vorhandenen oberen Lokalitäten zur Bewirtung genutzt werden.
  2. Die Fragen nach dem Bedürfnis einer dritten Wirtschaft wäre nie gestellt worden, wenn sich der Wirth Johann Müller nicht wegen eines Streuhandels mit der Katharina Schmitt verstritten hätte, und der Streit beim Amtsgericht Forchheim nicht zu Ihren Ungunsten ausgegangen wäre.
  3. Katharina Schmitt gibt an, dass Sie jährlich 300 HL Bier ausschenkt, der Flaschenbierhändler Georg Krauß gibt an das er jährlich einen Bierverbrauch von 104 HL hat. (keine Erwähnung vom Bierverbrauch des Müllerschen Gasthauses, heute "Krone")
  4. Die Untersuchung ergab, dass es doch vorwiegend persönliche Gründe sind, welche die Gemeindeangehörigen zum Eintreten für das Müllersche Gesuch ermunterte.

Am 14.01.1900 sendete die Gemeinde Hausen an das Kgl. Bezirksamt einen Brief mit folgendem Inhalt: (Antwort auf das Schreiben des Lehrers "Karl Bösenecker)

Das ganze Dorf, mit Ausnahme der beiden bestehenden Wirtschaften (Schmittsches Gasthaus, Bierbrauerei Müller) bejahten die Frage nach einer 3. Gastwirtschaft in Hausen. Da Herr Bösenecker nur zu gut weiß, was für ein Mustergültiger Wirt Johann Müller und seine Ehefrau sind, legte er den fraglichen Protest ein, mit dem Hintergedanken dass er als Mitbesitzer der "Schmittschen Gastwirtschaft" diese künftig billiger verpachten zu müssen. Der Antrag eines in Nürnberg wohnenden, weder hier Bürger noch Heimatrecht Besitzend Lehrer Bösenecker - erscheint der Gemeinde Hausen mehr als gewagt. Ferner hat die ganze hiesige Gemeinde ein besonderes Interesse an der Verleihung einer Schankkonzession an Johann Müller, da durch seine Vermittlung fast alle hier angebaute Gerste alljährlich kaufe, und zwar immer zu höheren Preisen als andere Brauer bieten. Was auch in Zukunft der Fall sein soll.

Außerdem hat Hausen jetzt über 600 Einwohner, und viele neue Häuser sind in den letzten Jahren entstanden. Die Zahl der Einkommen und Gewerbesteuerpflichtigen hat sich durch die leicht in Forchheim zu gewinnende Industrielle Arbeit erheblich vermehrt. Der Bierkonsum hat infolgedessen und auch wegen der hier berührenden Eisenbahn, Post und Güterverkehr dazu gewonnen.

Ferner sind die Gründe der damaligen Niederlegung der "Saamschen Wirtschaft" vor 60 Jahren, dem 30jährigen (Karl Bösenecker) ebenso bekannt, als den anderen Beteiligten. Die "Güthleinsche Wirtschaft" hat die Witwe Güthlein gleich nach dem Tode Ihres Mannes niedergelegt, da Sie wegen Unkenntnis und fehlen der nötigen Fähigkeiten, die zum fortbetriebe der Wirtschaft nötig wären, wegen Ihrer kleinen Kinder nicht ausführen konnte.

Demnach wurden die beiden aufgegebenen Wirtschaften nicht wie von Herrn Bösenecker behauptet - durch schlechten Geschäft, sondern aus ganz anderen Gründen aufgegeben.

Aus diesen Erklärungen soll verdeutlicht werden, warum Herrn Bösenecker seitens der Gemeinde keine weitere Beachtung geschenkt werden konnte. Es wird darum gebeten, dass das Kgl. Bezirksamt Forchheim es im gleichen Sinne betrachten möge.

Es war der 15.01.1900 an dem der Bürgermeister von Hausen einen Brief vom Kgl Bezirksamt Forchheim bekam, in dem, der mit dem Fall betraute Beamte den Bürgermeister aufforderte sofort den Beschwerdebrief des Karl Bösenecker an das Kgl. Bezirksamt weiterzuleiten. Er fügte an das Schreiben auch noch das Duplikat vom Post Ausgabeschein an, und fügte hinzu das sich der Bürgermeister für sein Verhalten zu Verantworten hat.

Am 16.01.1900 reichte der Schwiegersohn der Katharina Schmitt, Karl Bösenecker einen Beschwerdebrief beim Königlichen Bezirksamt Forchheim ein mit der Klage:

Die Gemeinde Hausen hätte absichtlich seinen Protest dem Bezirksamte vorenthalten. Ferner teilte er dem Bezirksamt Forchheim mit, dass bei günstiger Jahreszeit (April, Mai) ein sogenanntes Herrenzimmer eingerichtet wird., so dass allen billigen Anforderungen in dieser Beziehung Rechnung getragen wird. (Wahrscheinlich eine Auflage des Bezirksamtes)

Am 1. Februar 1900 kam vom Königliche Bezirksamt Forchheim die Ablehnung des Gesuches von Johann Müller mit der Begründung:

Johann Müller reichte nach dem Wirtschaftsgerechten Neubau seines Anwesens den vormals schon abgelehnten Antrag auf Errichtung einer dritten Wirtschaft nochmal ein mit dem Hinweis, er habe als Kellner und Wirtschaftspächter genügend Kenntnisse und Erfahrungen erworben. Außerdem stellte er die Behauptung auf, es ist ein Bedürfnis in Hausen für die Errichtung einer dritten Wirtschaft vorhanden, das zwar nicht zu jeder Zeit,  wohl aber bei besonderen Gelegenheiten wie Kirchweih, Fastnacht, Vereinstagen von Nöten ist, weil die beiden vorhanden Wirtschaften nicht ausreichen.

Da seit der letzten Volkzählung die Ortschaft Hausen aus 110 Haushaltungen und 587 Einwohner zählt, und zwei Wirtschaften vorhanden sind, bei denen es bisher noch keine Beanstandungen gegeben hat. Außerdem hat die Überprüfung durch die Gendarmeriestation Forchheim keine Veranlassung einer "dritten Wirtschaft" in Hausen gesehen, da die beiden vorhandenen bei außerordentlichen Anlässen eine große Zahl von Besuchern unterbringen können, da in den oberen Stockwerken Tanzsaale und sonstige Räumlichkeiten vorhanden sind.

Ferner könnte man den hohen Bierkonsum in den beiden Wirtschaften (ca. 700 HL pro Jahr + 104 HL Flaschenbier) nicht zugunsten des behaupteten Bedürfnisses legen, sondern es liegt eher daran dass beide Wirte in der Lage sind, den Gästen etwas gutes zu bieten. Auch würde der durchschnittliche Verdienst bei Genehmigung einer dritten Wirtschaft bei allen Beteiligten geringer werden, was zur folge hätte das die Gäste schlechter bewirtet werden und der Ruin eines Wirtes die unausbleibliche Folge wäre.

Es wird also mangels eines Bedürfnisses das gestellte Gesuch abgewiesen, ohne dass es einer Prüfung der Personal- und Lokalfrage bedurfte.

Der Gesuchsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen diesen Beschluss hatte Johann Müller 14 Tage Zeit sein "Veto" einzureichen und zu begründen.

Daraufhin reichte Johann Müller am 19. Februar 1900 eine Beschwerde durch den Rechtsanwalt Dr. Jaenicke da hier (Forchheim) Beschwerden beim Königlichen Bezirksamt ein.

Es wurde eine Planskizze der Lage der zwei bestehenden Wirtschaften und dem Anwesen des Johann Müller mit weiteren Dokumenten vorgelegt. Insbesondere lag eine Liste von Insgesamt 71 Häusner Einwohnern für das Gesuch des Johann Müllers beim Beschwerde Antrag dabei. (Anscheinend waren viele Einwohner von der Ablehnung und deren Begründung des Gesuches durch das Königlichen Amtsgerichtes nicht einverstanden, so dass sie mit einer Unterschriftensammlung dem Gesuch nochmals Nachdruck verleihen wollten).

Nach dem Einspruch des Rechtsanwaltes Dr. Jaenicke von Forchheim als Interessenvertreter des Johann Müllers in Hausen, kam es am 22. März 1900 in 2. Instanz in öffentlichen Sitzung der Königlichen Regierung von Oberfranken, Kammer des Innern, zur Verhandlung, mit folgendem Ergebnis:

Dem Johann Müller aus Hausen wird die Genehmigung einer Bierwirtschaft erteilt.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens in 2. Instanz zu tragen.

Gründe für die Genehmigung:

Es kam der Hinweis des Dr. Jaenicke, dass Aufgrund der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des enormen Bierkonsums in Hausen, die bereits bestehenden Wirtschaften und Flaschenbierhandlungen für Versorgung der Gäste nicht ausreichend sind.

Nachdem Dr. Jaenicke die Angaben über seinen vom 19. Februar 1900 Beschwerdeschreiben wiederholte, führte er noch an, dass bereits in den Jahren 1875 - 1883 eine dritte Wirtschaft in Hausen bestanden habe. Diese hat nicht wegen schlechten Besuches, sondern wegen des Todes des damaligen Besitzers den Betrieb eingestellt. Auch komme der ursprüngliche Mitbewerber um eine Wirtschaftsconzession nicht mehr in Betracht, da er sein Anwesen bereits übergeben habe. Außerdem wird voraussichtlich der auf diesem Anwesen betriebene Flaschenbierhandel eingestellt.

Nachdem bei der Beschwerde Formell nichts zu Beanstanden ist, und welche auch materiell begründet ist, kommt die Königliche Regierung bei der Prüfung der Bedürfnisfrage im Gegensatz zur 1. Instanz zur Bejahung derselben.

Außer der nicht unerheblichen Einwohnerzahl, kommt in Betracht, dass der Fremdenverkehr wegen der Nähe von Forchheim - Höchstadt/Aisch deutlich gehoben wird. Es wird auch davon ausgegangen, dass durch den am Bahnhof befindlichen Holzverladeplatz eine beträchtliche geschäftliche Tätigkeit entwickelt hat. Mit Rücksicht auf die Gemeindeverwaltung Hausen, die Einstimmig das Bedürfnis für eine dritte Wirtschaft anerkannt hat, und der großen Anzahl von Ortsbürgern - die ebenso eine dritte Wirtschaft in Hausen schon lange vermissen. Ferner geht aufgrund der Ausbildung des Gesuchstellers als Wirt davon aus, dass eine tüchtige Wirtschaftsführung erwartet werden kann.

Nachdem auch gegen die zum Betriebe der Wirtschaft bestimmenden Lokalitäten und die Person des Gesuchstellers keinerlei Bedenken bestehen, war die Konzession zu erteilen. Die Kosten des Verfahrens hat der Beschwerdeführer als veranlassender Theil zu tragen.

 

 

 

Verfasser des Artikels:     Wolfgang Krug